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Unsere Kanäle
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Die LawMedia AG publiziert im Internet zu unterschiedlichen Themen und stellt unabhängige, qualitativ hochwertige Informationen von Experten bereit. Der Fokus liegt dabei auf den drei Schwerpunktbereichen Recht, Steuern und Wirtschaft in der Schweiz. Einen umfassenden Überblick über unsere Publikationen können Sie im Verzeichnis abrufen:
LAWNEWS
News und aktuelle Informationen
Auf unserer Newsplattform LAWNEWS finden Sie die aktuellsten Informationen zu rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Themen in der Schweiz. Sie können die Artikel auch als Email-Newsletter oder per RSS Feed abonnieren.
LAWINFO
Themenspezifische Kommentierungen
Die LawMedia AG betreibt ein Portfolio von über 500 aktiven Kommentierungen zum Thema Recht, Steuern und Wirtschaft in der Schweiz.
Als Media-Partner haben Sie die Möglichkeit von der grossen Reichweite dieser diversen Einzelwebsites zu profitieren, oder als Gastautor selber zu einem Thema eine Kommentierung aufschalten zu lassen.
LAW.CH®
Übersicht Rechtsgebiete
Schnell-Einstiege in die Verzeichnisse unserer Kommentierungen:
Vertragsrecht
Das Vertragsrecht ist im Schweizerischen Obligationenrecht (OR; SR 220) geregelt. Der Gesetzgeber unterschied in den Allgemeinen Teil (AT), welcher die Prinzipien des Vertragsrechts bestimmt, und in den Besonderen Teil (BT), mit den gesetzlich geregelten Verträgen. Nicht gesetzlich geregelte Verträge werden in Lehre und Rechtsprechung als sog. Innominatkontrakte bezeichnet.
Zivilrecht
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB; SR 210) bildet die Basiskodifikation des Zivilrechts. Das ZGB enthält folgende Teile: „Einleitung“, „Personenrecht“, „Familienrecht“, „Erbrecht“ und „Sachenrecht“.
Handelsrecht
Der Terminus „Handelsrecht“ ist der Oberbegriff für alle Normen, welche sich auf die nach kaufmännischer Art geführten Unternehmen beziehen.
Steuerrecht
In der Schweiz wird bei der Besteuerung unterschieden in: Besteuerung von Privatpersonen, Besteuerung von Selbständigerwerbenden und die Besteuerung der Unternehmen (Unternehmenssteuern).
Bei natürlichen Personen wird in Einkommens- und Vermögenssteuern differenziert. Bei den Unternehmenssteuern werden die beiden Elemente Kapitalsteuer und Ertragssteuer bezeichnet.
Steuern können nur erhoben werden, wenn eine gesetzliche Grundlage besteht (Legalitätsprinzip). Nebst Steuern werden auch Abgaben (ev. auch Gemengsteuern) und Gebühren sowie Mehrwertsteuern (MWST) eingezogen.
Das Steuerverfahren wird durch die Steuerdeklaration des Steuerpflichtigen, die Steuerveranlagung der Steuerbehörde und das allfällige Rechtsmittelverfahren gegen Steuereinschätzungen bestimmt. Weitere Steueraspekte sind die Steuerplanung und das Einholen von Steuerrulings.
Bau- und Planungsrecht
Das SchKG (Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG, SR 281.1) regelt einerseits die Schuldbetreibung und andererseits die Abwicklung des Konkurses. Unter dem Titel „Schuldbetreibung“ wird die Einzel-Zwangsvollstreckung für Geldforderungen, namentlich durch Betreibung auf Pfändung und durch Betreibung auf Pfandverwertung, verstanden. Unter dem Terminus „Konkurs“ ist die General-Zwangsvollstreckung, einschliesslich des Nachlassverfahrensrechts nach SchKG 293 ff., gemeint.
SchKG / Zwangsvollstreckung
Das Bau- und Planungsrechts wird in allen drei Staatsebenen geregelt: Bund (Raumplanungsgesetz (RPG)), Kantone (Planungs- und Baugesetze (PBG’s)) und Gemeinden (Bau- und Zonenreglemente (BZR’s), mit Bau- und Zonenplänen). Bei den einzelnen Bauvorhaben ist nicht nur auf die Bauvoraussetzungen, sondern auch die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen, einschliesslich der Umweltverträglichkeitsprüfung bei grösseren Projekten, zu achten und das Baubewilligungsverfahren, notfalls auch das Baurekursverfahren und weitere Rechtsmittelverfahren, zu durchlaufen.
Haftpflicht und Versicherung
Das Haftpflicht- und Versicherungsrecht normiert die Schädigung Dritter und deren Schadensdeckung (Herstellung des vormaligen Vermögensstandes). Ist der Schädiger versichert, gilt es zu prüfen, ob Versicherungsverträge geschlossen wurden und diese für den konkreten Schadenfall Deckung bieten. Je nach Versicherungsart hat der Versicherer – nach rechtzeitiger Schadenanzeige – dem Dritten den Schaden angemessen zu ersetzen und / oder bei ungerechtfertigter Anspruchserhebung des Dritten zugunsten des Versicherten die Abwehrleistungen (Rechtsschutz) zu erbringen. Einzig bei der Motorfahrzeughaftpflichtversicherung hat der geschädigte Dritte einen direkten Deckungsanspruch gegenüber dem Versicherer des Schädigers. In den anderen Fällen dient die Versicherungsdeckung einzig der Risikovorsorge des Versicherungsnehmers bzw. Versicherten.
Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht regelt die Beziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern im Falle des hoheitlichen Handelns der Verwaltungsbehörde (Amt); dazu gehört auch der Rechtsschutz.
Das Verwaltungsrecht wirkt sich auf die verschiedensten Sach- und Rechtsgebiete aus. Zu nennen sind Polizeirecht, Gesundheitsrecht, Bildungsrecht und Kultur, Sozialhilferecht, Strassenverkehrsrecht, Energierecht, Telekommunikationsrecht, Raumplanungs- und Baurecht, Umweltschutzrecht, Landwirtschaftsrecht, Finanzmarktrecht, Abgaben- und Steuerrecht usw.
Strafrecht und Verkehrsrecht
Das Strafrecht normiert alle auf Antrag oder von Amtes wegen zu verfolgenden strafbaren Handlungen und ihre Sanktionierung, unter Berücksichtigung von Strafverteidigung und Geschädigtenvertretung.
Das Strassenverkehrsrecht umfasst die Rechtsnormen zum fliessenden und ruhenden Verkehr auf der Strasse sowie die Fahrzeugausstattung.
Internationales Recht
Das internationale Recht ordnet die Rechtsverhältnisse, welche ihren Grundlagen in zwei oder mehreren Staaten haben. Die IPR-Normen bestimmen v.a. das anwendbare Recht und den Gerichtsstand.
Immaterialgüter / Geistiges Eigentum
Das Immaterialgüterrecht beschlägt v.a. die Gebiete des Markenrechts, Patentrechts, Designrechts und Urheberrechts.
Prozessrecht
Das Prozessrecht regelt den Rechtsschutz des Einzelnen und von Konsumenten-Gruppen.