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LAWMEDIA

FAQ – Vorgehen für User

Sie haben ein (Rechts-)Problem und wissen nicht, wie Sie es lösen sollen.

  • HANDELN
    • Handeln Sie proaktiv statt reaktiv: Gehen Sie die Sache an, werden Sie zum „Problem-Piloten“. Je länger Sie die Sache hinausschieben, desto eher werden Sie zum „Passagier“ der Sache.
  • ZEITFAKTOR
    • Je länger Sie zur Problemlösung Zeit haben, desto eher können Sie (oder Ihr Rechtsanwalt) ein Konzept entwickeln und die Sache nicht als Bittsteller angehen.
  • SICH INFORMIEREN
    • Je mehr Informationen Sie zusammentragen können, desto eher können Sie sich selber ein verlässliches Bild der Sache machen, denn den Entscheid nimmt Ihnen kein (Rechts-)Berater bzw. -Vertreter ab.
  • SICH ERLEICHTERUNG VERSCHAFFEN
    • Problemlösungsideen und -konzepte geben extern Sicherheit und innere Ruhe, was zugleich zu einem Abbau der Emotionen führt.
  • „GO“!

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LAW.CH® LAWINFO - Auftrag / Auftragsrecht

Wer in der Schweiz beraten darf, ist im Allgemeinen nicht gesetzlich geregelt:

  • Rechtsberatung und Vertretung
    • Grundsätzlich darf jeder beraten; es gelten die auftragsrechtlichen Regeln, wonach jemand nur bei entsprechender Ausbildung und Erfahrung ein Mandat annehmen sollte (Vermeidung eines Übernahmeverschuldens) und dabei zur getreuen bzw. sorgfältigen Ausführung verpflichtet ist
    • Auftrag | LAW.CH®
    • Berater | berater.ch
  • Prozessvertretung
    • Die berufsmässige Parteivertretung vor Gericht ist – von wenigen Ausnahmen abgesehen – den Rechtsanwälten vorbehalten (vgl ZPO 68)
    • Anwälte | anwaelte.ch

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Evaluieren Sie Ihr Vorgehen und zielführendes Verhalten unter:

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Sie möchten einen Vertrag selber schreiben und sich hiezu vorinformieren bzw. ein Mustervorlage suchen:

  • Vertragsplanung
  • Vertragsdesign
  • Vertragscontrolling
  • Vertragsredaktion / Vertragsgestaltung
  • Vertragsüberprüfung
    • Sie haben den Vertrag entworfen, sind sich aber nicht sicher, ob er richtig, vollständig und korrekt ist
    • Ich möchte, dass mir der Gastautor den Vertrag überprüft
      • Kontakt | Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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Sie haben einen Anspruch und möchten diesen – aus welchen Gründen auch immer – nicht sofort durchsetzen bzw. nicht vor Ablauf der Verjährungsfrist verfolgen:

  • Anspruchs-Befristung
    • Verjährung und Verwirkung handeln davon, dass aus Gründen der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens Ansprüche – Ausnahmen vorbehalten – nur während einer bestimmten Dauer durchgesetzt werden können; sie unterliegen der Entkräftung durch Zeitablauf. Dabei gibt es zwei Arten von Zeitablauf
      • Verjährung: Unterbrechung und dadurch Verlängerung möglich; Verjährung muss vom Schuldner geltend gemacht werden
      • Verwirkung: Fixe Frist, ohne Verlängerungsmöglichkeit; der Fristablauf führt zum Rechtsverlust; Verwirkung wird von Amtes wegen berücksichtigt
    • Achtung: Befassen Sie sich daher bitte zuerst mit dem Unterschied von Verwirkung und Verjährung
      • Verwirkung | LAW.CH – LAWINFO – Verjährung
  • Verjährungsfristen
  • Verjährung unterbrechen
  • Unterstützung bei der Verjährungsunterbrechung
    • Ich möchte, dass mich der Gastautor bei der Verjährungsunterbrechung unterstützt
      • Kontakt | Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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Sie sind sich mit einer Gegenpartei nicht einig, wollen (noch) nicht prozessieren und suchen nach einer aussergerichtlichen Konfliktlösung. – Konsultieren Sie hiezu:

  • Konfliktmanagement
  • Schlichtungen
  • Mediation
  • Unterstützung beim Schlichten
    • Ich möchte, dass mich der Gastautor bei der aussergerichtlichen Streitbeilegung unterstützt
      • Kontakt | Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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Sie wollen klagen, weil Ihre Gegenpartei nicht freiwillig leistet, oder Sie sind bereits beklagt und wollen die unberechtigte Klage abwehren:

  • klagen
    • Klagearten
      • Klagearten | LAW.CH® – LAWINFO – Zivilprozess / Zivilverfahren
    • Klagen
      • Klagen | LAW.CH® – LAWINFO – Prozessieren
    • Gerichtszuständigkeit
    • Gerichte / Gerichtsadressen
  • abwehren
    • Klage abwehren
      • Abwehren | LAW.CH® – LAWINFO – Prozessieren

Prozessieren will gut überlegen sein, sind doch der damit verbundene psychische Stress, die Chancen und Risiken sowie das Kosten- und Nutzenverhältnis zu beachten:

  • Staatliches Gericht oder Schiedsgericht?
  • Staatliche Gerichte
  • Schiedsgerichtsbarkeit
  • Unterstützung im Prozess
    • Ich möchte, dass mich der Gastautor prozessual berät oder vertritt
      • Kontakt | Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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Sie haben eine Forderung, der Schuldner bezahlt nicht, Sie wollen ihn betreiben resp. Sie haben ihn bereits betrieben und er wehrt sich im Betreibungsverfahren.

Oder: Sie sind zu Unrecht betrieben worden und wollen sich dagegen wehren:

  • Gläubiger
    • Betreibung grundsätzlich
    • Betreibung auf Pfändung?
      • Pfändung | LAW.CH® – LAWINFO – Forderungseinzug
    • Betreibung auf Konkurs?
      • Konkurs | LAW.CH® – LAWINFO – Forderungseinzug
    • Betreibung auf Pfandverwertung?
    • Beseitigung Rechtsvorschlag
    • Fortgang des Betreibungsverfahren
      • individuell
  • Schuldner
    • Rechtsvorschlag
    • Pfändung
      • Pfändung | LAW.CH® – LAWINFO – Forderungseinzug
    • Konkurs
    • Pfandverwertung
    • Fortgang des Betreibungsverfahren
      • individuell
  • Unterstützung im Zwangsvollstreckungsverfahren
    • Ich möchte, dass mich der Gastautor prozessual berät oder vertritt
      • Kontakt | Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Wenn Sie rechtzeitig handeln, können Sie die Zwangsvollstreckung vermeiden oder sonst eingreifen: