Vorgehensfrage für User

Sie haben ein (Rechts-)Problem und wissen nicht, wie Sie es lösen sollen.

  • HANDELN
    • Handeln Sie proaktiv statt reaktiv: Gehen Sie die Sache an, werden Sie zum „Problem-Piloten“. Je länger Sie die Sache hinausschieben, desto eher werden Sie zum „Passagier“ der Sache.
  • ZEITFAKTOR
    • Je länger Sie zur Problemlösung Zeit haben, desto eher können Sie (oder Ihr Rechtsanwalt) ein Konzept entwickeln und die Sache nicht als Bittsteller angehen.
  • SICH INFORMIEREN
    • Je mehr Informationen Sie zusammentragen können, desto eher können Sie sich selber ein verlässliches Bild der Sache machen, denn den Entscheid nimmt Ihnen kein (Rechts-)Berater bzw. -Vertreter ab.
  • SICH ERLEICHTERUNG VERSCHAFFEN
    • Problemlösungsideen und -konzepte geben extern Sicherheit und innere Ruhe, was zugleich zu einem Abbau der Emotionen führt.
  • „GO“!

Beraten oder vertreten lassen

Wer in der Schweiz beraten darf, ist im Allgemeinen nicht gesetzlich geregelt:

  • Rechtsberatung und Vertretung
    • Grundsätzlich darf jeder beraten; es gelten die auftragsrechtlichen Regeln, wonach jemand nur bei entsprechender Ausbildung und Erfahrung ein Mandat annehmen sollte (Vermeidung eines Übernahmeverschuldens) und dabei zur getreuen bzw. sorgfältigen Ausführung verpflichtet ist
    • Auftrag | auftrag.ch
    • Berater | berater.ch
  • Prozessvertretung
    • Die berufsmässige Parteivertretung vor Gericht ist – von wenigen Ausnahmen abgesehen – den Rechtsanwälten vorbehalten (vgl ZPO 68)
    • Anwälte | anwaelte.ch

Verhandeln

Evaluieren Sie Ihr Vorgehen und zielführendes Verhalten unter:

Vertrag schreiben

Sie möchten einen Vertrag selber schreiben und sich hiezu vorinformieren bzw. ein Mustervorlage suchen:

  • Vertragsplanung
  • Vertragsdesign
  • Vertragscontrolling
  • Vertragsredaktion / Vertragsgestaltung
  • Vertragsüberprüfung
    • Sie haben den Vertrag entworfen, sind sich aber nicht sicher, ob er richtig, vollständig und korrekt ist
    • Ich möchte, dass mir der Gastautor den Vertrag überprüft

Verjährung beachten + verlängern

Sie haben einen Anspruch und möchten diesen – aus welchen Gründen auch immer – nicht sofort durchsetzen bzw. nicht vor Ablauf der Verjährungsfrist verfolgen:

  • Anspruchs-Befristung
    • Verjährung und Verwirkung handeln davon, dass aus Gründen der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens Ansprüche – Ausnahmen vorbehalten – nur während einer bestimmten Dauer durchgesetzt werden können; sie unterliegen der Entkräftung durch Zeitablauf. Dabei gibt es zwei Arten von Zeitablauf
      • Verjährung: Unterbrechung und dadurch Verlängerung möglich; Verjährung muss vom Schuldner geltend gemacht werden
      • Verwirkung: Fixe Frist, ohne Verlängerungsmöglichkeit; der Fristablauf führt zum Rechtsverlust; Verwirkung wird von Amtes wegen berücksichtigt
    • Achtung: Befassen Sie sich daher bitte zuerst mit dem Unterschied von Verwirkung und Verjährung
  • Verjährungsfristen
  • Verjährung unterbrechen
  • Unterstützung bei der Verjährungsunterbrechung
    • Ich möchte, dass mich der Gastautor bei der Verjährungsunterbrechung unterstützt

Schlichten

Sie sind sich mit einer Gegenpartei nicht einig, wollen (noch) nicht prozessieren und suchen nach einer aussergerichtlichen Konfliktlösung. – Konsultieren Sie hiezu:

  • Konfliktmanagement
  • Schlichtungen
  • Mediation
  • Unterstützung beim Schlichten
    • Ich möchte, dass mich der Gastautor bei der aussergerichtlichen Streitbeilegung unterstützt

Prozessieren

Sie wollen klagen, weil Ihre Gegenpartei nicht freiwillig leistet, oder Sie sind bereits beklagt und wollen die unberechtigte Klage abwehren:

Prozessieren will gut überlegen sein, sind doch der damit verbundene psychische Stress, die Chancen und Risiken sowie das Kosten- und Nutzenverhältnis zu beachten:

Betreiben

Sie haben eine Forderung, der Schuldner bezahlt nicht, Sie wollen ihn betreiben resp. Sie haben ihn bereits betrieben und er wehrt sich im Betreibungsverfahren.

Oder: Sie sind zu Unrecht betrieben worden und wollen sich dagegen wehren:

  • Gläubiger
  • Schuldner
  • Unterstützung im Zwangsvollstreckungsverfahren
    • Ich möchte, dass mich der Gastautor prozessual berät oder vertritt

Wenn Sie rechtzeitig handeln, können Sie die Zwangsvollstreckung vermeiden oder sonst eingreifen: