Die LawMedia AG publiziert Informationen zu Recht, Steuern und Wirtschaft in der Schweiz. Die umfangreichen Informationen können auf unseren Websites kostenlos abgerufen werden, ebenso Musterschreiben, Musterverträge, Formulare, Checklisten und Vorlagen

Channels

Die LawMedia AG betreibt neben einer Vielzahl an dedizierter Informationswebsites zu den Themen Recht, Steuern und Wirtschaft in der Schweiz auch die News-Plattformen law-news.ch und ansiedlung-schweiz.ch. In Planung ist ausserdem die zentrale Webplattformen zum Themen Business (business.ch), sowie die eCommerce-Plattform Documents (documents.ch), auf der eBooks, Vertrags- und Briefmuster, sowie Checklisten zu den genannten Themen angeboten werden. Daneben werden in nächster Zeit die Plattformen für Anwälte (anwaelte.ch) und Berater (berater.ch) in der Schweiz umgesetzt.

Guest Author

Die LawMedia AG erreicht über Ihre Kanäle ein breites disperses Publikum von Laien bis hin zu Fach-Experten. Da unsere Channels auch für Gastautoren offen stehen, können Sie davon profitieren. Als Gastautor erhalten Sie die Möglichkeit ihre Expertise unserem Publikum bekannt zu machen, und profitieren ausserdem von Features wie dem Gastautoren-Profil auf unseren Websites, sowie direkten Kontaktmöglichkeiten. Nie haben Sie einfacher neue Leads generiert.

Media Cooporation

Das Schalten schlichter Banner ist ein Geschäftsmodell von dem sich die LawMedia AG längst verabschiedet hat. Viel lieber setzen wir auf langandauernde Media Cooporations und generieren so Win-Win-Situationen für beide Parteien. Sie sind Partner in einer Anwaltskanzlei, oder arbeiten in einem Beratungsunternehmen und möchten Ihre Dienstleistungen einem breiteren Publikum bekannt machen? Nutzen Sie hierzu unsere breite User-Base und gehen Sie eine Media Cooporation mit der LawMedia AG ein.

Übersicht Rechtsgebiete

Schnell-Einstiege in die Verzeischnisse unserer Info-Websites

Zivilrecht

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB; SR 210) bildet die Basiskodifikation des Zivilrechts. Das ZGB enthält folgende Teile: „Einleitung“, „Personenrecht“, „Familienrecht“, „Erbrecht“ und „Sachenrecht“.

Vertragsrecht

Das Vertragsrecht ist im Schweizerischen Obligationenrecht (OR; SR 220) geregelt. Der Gesetzgeber unterschied in den Allgemeinen Teil (AT), welcher die Prinzipien des Vertragsrechts bestimmt, und in den Besonderen Teil (BT), mit den gesetzlich geregelten Verträgen. Nicht gesetzlich geregelte Verträge werden in Lehre und Rechtsprechung als sog. Innominatkontrakte bezeichnet.

Handelsrecht

Der Terminus „Handelsrecht“ ist der Oberbegriff für alle Normen, welche sich auf die nach kaufmännischer Art geführten Unternehmen beziehen.

SchKG / Zwangsvollstreckung

Das SchKG (Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG, SR 281.1) regelt einerseits die Schuldbetreibung und andererseits die Abwicklung des Konkurses. Unter dem Titel „Schuldbetreibung“ wird die Einzel-Zwangsvollstreckung für Geldforderungen, namentlich durch Betreibung auf Pfändung und durch Betreibung auf Pfandverwertung, verstanden. Unter dem Terminus „Konkurs“ ist die General-Zwangsvollstreckung, einschliesslich des Nachlassverfahrensrechts nach SchKG 293 ff., gemeint.

Steuerrecht

In der Schweiz wird bei der Besteuerung unterschieden in: Besteuerung von Privatpersonen, Besteuerung von Selbständigerwerbenden und die Besteuerung der Unternehmen (Unternehmenssteuern).
Bei natürlichen Personen wird in Einkommens- und Vermögenssteuern differenziert. Bei den Unternehmenssteuern werden die beiden Elemente Kapitalsteuer und Ertragssteuer bezeichnet.
Steuern können nur erhoben werden, wenn eine gesetzliche Grundlage besteht (Legalitätsprinzip). Nebst Steuern werden auch Abgaben (ev. auch Gemengsteuern) und Gebühren sowie Mehrwertsteuern (MWST) eingezogen. Das Steuerverfahren wird durch die Steuerdeklaration des Steuerpflichtigen, die Steuerveranlagung der Steuerbehörde und das allfällige Rechtsmittelverfahren gegen Steuereinschätzungen bestimmt. Weitere Steueraspekte sind die Steuerplanung und das Einholen von Steuerrulings.

Bau- und Planungsrecht

Das Bau- und Planungsrechts wird in allen drei Staatsebenen geregelt: Bund (Raumplanungsgesetz (RPG)), Kantone (Planungs- und Baugesetze (PBG’s)) und Gemeinden (Bau- und Zonenreglemente (BZR’s), mit Bau- und Zonenplänen). Bei den einzelnen Bauvorhaben ist nicht nur auf die Bauvoraussetzungen, sondern auch die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen, einschliesslich der Umweltverträglichkeitsprüfung bei grösseren Projekten, zu achten und das Baubewilligungsverfahren, notfalls auch das Baurekursverfahren und weitere Rechtsmittelverfahren, zu durchlaufen.

Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht regelt die Beziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern im Falle des hoheitlichen Handelns der Verwaltungsbehörde (Amt); dazu gehört auch der Rechtsschutz.

Das Verwaltungsrecht wirkt sich auf die verschiedensten Sach- und Rechtsgebiete aus. Zu nennen sind Polizeirecht, Gesundheitsrecht, Bildungsrecht und Kultur, Sozialhilferecht, Strassenverkehrsrecht, Energierecht, Telekommunikationsrecht, Raumplanungs- und Baurecht, Umweltschutzrecht, Landwirtschaftsrecht, Finanzmarktrecht, Abgaben- und Steuerrecht usw.

Haftpflicht und Versicherung

Das Haftpflicht- und Versicherungsrecht normiert die Schädigung Dritter und deren Schadensdeckung (Herstellung des vormaligen Vermögensstandes). Ist der Schädiger versichert, gilt es zu prüfen, ob Versicherungsverträge geschlossen wurden und diese für den konkreten Schadenfall Deckung bieten. Je nach Versicherungsart hat der Versicherer – nach rechtzeitiger Schadenanzeige – dem Dritten den Schaden angemessen zu ersetzen und / oder bei ungerechtfertigter Anspruchserhebung des Dritten zugunsten des Versicherten die Abwehrleistungen (Rechtsschutz) zu erbringen. Einzig bei der Motorfahrzeughaftpflichtversicherung hat der geschädigte Dritte einen direkten Deckungsanspruch gegenüber dem Versicherer des Schädigers. In den anderen Fällen dient die Versicherungsdeckung einzig der Risikovorsorge des Versicherungsnehmers bzw. Versicherten.

Strafrecht und Verkehrsrecht

Das Strafrecht normiert alle auf Antrag oder von Amtes wegen zu verfolgenden strafbaren Handlungen und ihre Sanktionierung, unter Berücksichtigung von Strafverteidigung und Geschädigtenvertretung.

Das Strassenverkehrsrecht umfasst die Rechtsnormen zum fliessenden und ruhenden Verkehr auf der Strasse sowie die Fahrzeugausstattung.

Prozessrecht

Das Prozessrecht regelt den Rechtsschutz des Einzelnen und von Konsumenten-Gruppen.

Internationales Recht

Das internationale Recht ordnet die Rechtsverhältnisse, welche ihren Grundlagen in zwei oder mehreren Staaten haben. Die IPR-Normen bestimmen v.a. das anwendbare Recht  und den Gerichtsstand.

Immaterialgüter / Geistiges Eigentum

Das Immaterialgüterrecht beschlägt v.a. die Gebiete des Markenrechts, Patentrechts, Designrechts und Urheberrechts.

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