Das Verwaltungsrecht regelt die Beziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern im Falle des hoheitlichen Handelns der Verwaltungsbehörde (Amt); dazu gehört auch der Rechtsschutz.
Das Verwaltungsrecht wirkt sich auf die verschiedensten Sach- und Rechtsgebiete aus. Zu nennen sind Polizeirecht, Gesundheitsrecht, Bildungsrecht und Kultur, Sozialhilferecht, Strassenverkehrsrecht, Energierecht, Telekommunikationsrecht, Raumplanungs- und Baurecht, Umweltschutzrecht, Landwirtschaftsrecht, Finanzmarktrecht, Abgaben- und Steuerrecht usw.