UPDATES HINSICHTLICH WEBSITE ZUR COVID-19-STUNDUNG
Die LawMedia AG plante unter www.covid19-stundung.ch eine umfangreichere Information für die von der Coronavirus-Pandemie wirtschaftlich Betroffenen. Wie in der Rubrik „Gesetzgebung“ berichtet („BR will keine Verlängerung der Massnahmen gegen Konkurse“) sind ab 20.10.2020 keine neuen COVID-19-Stundungen mehr möglich. Selbstverständlich werden die bei den Nachlassgerichten hängigen Verfahren bis zu ihrer Beendigung fortgesetzt.
Unter diesen Vorgaben macht die Weiterführung des Website-Projektes www.covid19-stundung.ch keinen Sinn. Interessierte User werden daher auf die „Kurzform“ des Contents verwiesen:
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