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Kooperationsverträge sind freiwillige Vereinbarungen von zwei oder mehreren Personen, die durch ihr Zusammenwirken ein gemeinsames Ziel verfolgen.
Oft stellt sich die Frage, ob mit dem Handeln oder mit dem Regelwerk bloss ein (Schuld-)Vertrag oder gar eine einfache Gesellschaft begründet wurde. Die zentralen Begriffsmerkmale sind meistens identisch:
- Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks
- Verfolgung mit gemeinsamen Kräften und Mitteln.
Die Rechte und Pflichten sind sehr unterschiedlich:
- Kooperationsverträge werden geschlossen, erfüllt oder gekündigt etc.
- Einfache Gesellschaften werden errichtet, die Gesellschafter haben im Innen- und Aussenverhältnisse ihre (gesellschaftsrechtlichen) Rechte und Pflichten, auch steuerliche, und bei der Beendigung werden diese Gesellschaften liquidiert usw.
Es ist wichtig, dass die Parteien vorab klären, ob sie einen Schuldvertrag eingehen oder ihr Zusammenwirken als einfache Gesellschaft qualifiziert haben wollen.
Diese und andere Hinweise und Erläuterungen sind in der Infowebsite www.vertragsrecht.ch unter Innominatkontrakte: Kooperationsvertrag wiedergeben.
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