ERWEITERUNGEN ONLINE: WEBSITE ZUM ÖFFENTLICHES PERSONALRECHT
In den vergangenen Jahren wurde von vielen staatlichen Arbeitgebern der Beamtenstatus abgeschafft und Dienstverträge auf vertraglicher Grundlage eingeführt oder die Anstellungen sogar dem privaten Arbeitsrecht des OR unterstellt. Der Trend hat zu einer Komplexitätserhöhung geführt. Bei jedem Dienstverhältnis muss nun geprüft werden, welche Beschäftigungsart vorliegt und welchen Auflösungsregeln es unterworfen ist bzw., ob und inwieweit der Staat seine besonderen Arbeitgeberpflichten bei der Auflösung des Arbeitsverhältnisses nachzukommen hat (zB Grundsatz der Gesetzmässigkeit, Grundsatz der Rechtsgleichheit, Grundsatz des öffentlichen Interesses, Grundsatz der Verhältnismässigkeit, Prinzip von Treu und Glauben, Ermahnungspflicht, Handlungspflicht, rechtliches Gehör etc.). Das Ganze hat auch Einfluss auf die dadurch seltener gewordene administrative Entlassung und die disziplinarische Entlassung als ultima ratio.
Die Autoren von www.oeffentliches-personalrecht.ch haben die entsprechenden Differenzierungen und Abtiefungen in den Content eingebracht und diesen um Ausführungen zum Arbeitszeugnis öffentlicher Arbeitgeber ergänzt.
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