NEU ONLINE: WEBSITE ZUR AUSSONDERUNG IN KONKURSVERFAHREN
Unsere neueste Infowebsite erläutert das herausforderungsreiche Thema der Aussonderung in Konkursverfahren:
Bei der Aussonderung geht es im Wesentlichen um die Klärung des sachlichen Umfangs der Konkursmasse im Allgemeinen und um die Behandlung von Aussonderungsbegehren von Dritten, die die Zugehörigkeit gewisser Vermögenswerte zur Masse bestreiten und die angeblich ihnen gehörenden Gegenstände herausverlangen, im Besonderen. » Zur Website
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