Eingetragene Partnerschaft: Website neu aufgeschaltet
Die Infowebseite Eingetragene Partnerschaft wurde neu erstellt.
Seit Januar 2007 können gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaft beim Zivilstandsamt eintragen lassen.
Massgebendes Gesetz ist das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare vom 18.06.2004 (PartG).
Durch die Eintragung der Partnerschaft erhalten eingetragene Partnerinnen bzw. Partner in vielen Lebens- und Rechtsbereichen gleiche oder ähnliche Rechte und Pflichten wie verheiratete Paare.
Es gibt aber auch wesentliche Unterschiede und insbesondere nur Ehepaaren vorbehaltene Rechte und Pflichten.
Die Webseite www.eingetragene-partnerschaft.ch informiert Sie über diese Gemeinsamkeiten und Unterschiede sowie über verfahrensrechtliche Themen und stellt Ihnen zudem Checklisten und Muster zur Verfügung.
Wir freuen uns über Ihr Feedback.
LawMedia AG
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