Mehrteilige Artikelfolge zum Thema „Ferien und Feiertage“
Der Arbeitnehmer hat zu seiner Erholung Anspruch auf eine (bezahlte) Auszeit von der Arbeit. Die Bestimmung des Ferienbezugszeitpunkts gibt immer wieder Anlass zu Meinungsverschiedenheiten.
Viele Arbeitnehmer meinen, der Ferien- und Erholungsanspruch vermittle ihnen auch das Recht zur Festlegung des Ferienbezugszeitpunkts. Gemäss Gesetz bestimmt aber der Arbeitgeber, wann und wie viele Tage der Arbeitnehmer von seinem Ferienanspruch beziehen darf. Dabei hat er auf die Arbeitnehmerwünsche Rücksicht zu nehmen und dafür besorgt zu sein, dass der Arbeitnehmer pro Jahr mindestens zwei zusammenhängende Ferienwochen beziehen kann.
Weiteres Konfliktpotential birgt die Ferienabgeltung von Teilzeitmitarbeitern im Stundenlohn und die Feiertagsentschädigung, sofern und soweit eine solche überhaupt geschuldet ist.
Die dreiteilige Serie soll Licht ins Dunkel dieser vielschichtigen Themen bringen:
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