Website «Konkurseinstellung mangels Aktiven» erweitert

Die Infowebsite Konkurseinstellung mangels Aktiven interessiert Gläubiger, die sich damit beschäftigen müssen, dass das Konkursverfahren nicht durchgeführt und der Schuldner wieder in seine Verfügungsrechte eingesetzt wird. Oft wissen sie von Vermögenswerten, die Schuldner dem Konkursamt nicht angibt oder erfahren erst nachträglich von solchen; in diesen Fällen können Gläubiger die gesetzliche geregelte „Wiedereröffnung des Konkurses“ verlangen. Unsere Autoren haben die Infowebsite in diesen und anderen Bereichen ergänzt und erweitert.

No Comments

Post a Comment