Artikelreihe zum Stockwerkeigentum: Installation von Ladestationen für Elektro-Autos in Miethäusern
Elektro-Autos sind in der Schweiz auf dem Vormarsch. Hierdurch entwickelt sich nach und nach ein neues Streitthema, nämlich die E-Ladestationen in Mehrfamilien-Miethäusern.
Am sinnvollsten ist es stets, Elektrofahrzeuge dort zu laden, wo sie längere Zeit stehen, also optimaler Weise abends zu Hause in der Garage des Wohnhauses. Der Streitpunkt dabei ist, wer die E-Ladestation veranlasst und bezahlt sowie wie die Stromkostentragung geregelt wird. Besonders die Frage nach der Kostenteilung ist in Mehrfamilienhäusern brisant, da die Ladestation schnell einen Stromverbrauch im Wert von mehreren hundert Franken aufweist. Aus diesem Grund kann dies nicht über den Allgemeinstrom aller Mieter bzw. Stockwerkeigentümer abgerechnet werden.
Da das Thema aktuell von hoher Brisanz ist und diverse rechtliche Fragen aufwirft, hat sich die LawMedia AG entschieden, eine dreiteilige Artikelreihe zu verfassen und auf der News-Plattform www.law-news.ch zu veröffentlichen:
- Teil 1 Installation einer E-Ladestation in Mehrfamilien-Miethäusern
- Teil 2 Installation einer E-Ladestation im Stockwerkeigentum
- Teil 3 Installation, Lademanagement und Ladestromabrechnung
Weiterführende Informationen
- Stockwerkeigentum | stockwerk-eigentum.ch
- Autorecht | auto-recht.ch
- Open Source: Tesla verzichtet auf Patente | law-news.ch
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