Auto-recht.ch – Ergänzungen online.
Unsere Autoren Bürgi Nägeli Rechtsanwälte haben die Infowebsite www.auto-recht.ch hinsichtlich des neuen, am 01.09.2018 in Kraft tretenden Abgas-Prüfzyklus WLTP erweitert und den Themenkreis der Mfz-Immatrikulation ergänzt bzw. die MFK-Informationen aktualisiert.
Abgas-Prüfzyklus WLTP
Bis Herbst 2018 erfolgte die Ermittlung der Fahrzeugherstellerangaben nach genormten Fahrzyklen des „Neuen Europäischen Fahrzyklus“ (NEFZ), welche eine Fahrt simulierte. Per 01.09.2018 wird dieser durch das „Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure“ (WLTP) abgelöst. Dabei wird besser als bisher der Treibstoffverbrauch und die CO2-Emission des alltäglichen Fahrverhaltens abgebildet, als beim bisherigen NEFZ.
Zum erweiterten Beitrag
- Höherer Treibstoffverbrauch | auto-recht.ch
Motorfahrzeugkontrolle (MFK)
Das Thema Motorfahrzeugkontrolle oder Mfz-Immatrikulierung umfasst nun nach der Ergänzung die Themen Periodische MFK, Freiwillige MFK, Ausserordentliche MFK, MFK-Vortest, Nachkontrolle, Fahrzeugsachverständige, sowie Strassenverkehrsämter, wobei die User abgetiefte Informationen zu den genannten Themen auf auto-recht.ch erwarten.
Weiterführende Informationen
- Autorecht | auto-recht.ch
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