LawMedia AG aktualisiert Infowebsite handelsgericht.ch
In Zusammenarbeit mit externen Autoren hat die LawMedia AG die Informationswebsite handelsgericht.ch mit der neusten Rechtsprechung insbesondere zur sachlichen Zuständigkeit aktualisiert.
Aufgabe des Handelsgerichts
Als einzige kantonale Instanz ist das Handelsgericht zuständig für die Beurteilung von handelsrechtlichen Streitigkeiten. Klagen werden ohne Schlichtungsverfahren direkt beim Handelsgericht eingereicht.
Sachlichen Zuständigkeit
ZPO 6 Abs. 1 sieht vor, dass Kantone für die Beurteilung von handelsrechtlichen Streitigkeiten ein Handelsgericht vorsehen können. Für diejenigen vier Kantone, welche ein Handelsgericht eingerichtet haben, ist eine obligatorische (Absatz 2) und eine fakultative (Absatz 3) Zuständigkeit des Handelsgerichts vorgesehen, wobei darüber hinaus auch weitere Geschäfte (Absatz 4) dem Handelsgericht als einzige kantonale Instanz zuzuweisen sind.
Weitere Informationen finden Sie im neuen Kapitel zur sachlichen Zuständigkeit auf handelsgericht.ch: Sachliche Zuständigkeit | handelsgericht.ch
Weiterführende Informationen
- Handelsgericht | handelsgericht.ch
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