Artikelreihe zum Erwachsenenschutz veröffentlicht
Das neue Erwachsenenschutzrecht (ZGB 360 – ZGB 456) ist seit dem 01.01.2013 in Kraft und löste das 101-jährige Vormundschaftsrecht ab. Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) setzt auf mehr Selbstbestimmung und überregionale, interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörden. Zeitgleich bewegt die Tätigkeit der KESB die Öffentlichkeit in emotionaler Hinsicht.
In einer umfangreichen Artikelfolge hat der Rechtsanwalt Urs Bürgi, Managing Partner der Bürgi Nägeli Rechtsanwälte, das komplexe Thema auf unserer News Plattform www.law-news.ch erläutert:
- Teil 1 – Grundlagen
- Teil 2 – Vorsorgeauftrag
- Teil 3 – Patientenverfügung
- Teil 4 – Vertretungsrecht und gesetzliche Massnahmen
- Teil 5 – behördliche Massnahmen
- Teil 6 – Urteilsfähigkeit im Alter
- Teil 7 – Kostentragung Alters- und Pflegeheimaufenthalt
Weiterführende Informationen
- Erwachsenenschutz | erwachsenenschutz.ch
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