Besondere Arbeitsverträge

Als besondere Arbeitsverträge gelten der Lehrvertrag (besonderer Zweck) und der Handelsreisenden-, der Heimarbeits- und der Heuervertrag (alle mit besonderem Arbeitsort).
Verlag für Recht, Steuern und Wirtschaft

Als besondere Arbeitsverträge gelten der Lehrvertrag (besonderer Zweck) und der Handelsreisenden-, der Heimarbeits- und der Heuervertrag (alle mit besonderem Arbeitsort).