Arbeitsunfähigkeit / Lohnfortzahlungspflicht

Die Lohnfortzahlungspflicht bei unverschuldeter Abwesenheit besteht für Arbeitsverhältnisse im 1. Dienstjahr während 3 Wochen und nachher entsprechend der Anzahl Dienstjahre verhältnismässig länger (vgl. Basler Skala, Berner Skala und Zürcher Skala), von Gesetzes wegen im Umfange von 80% des vereinbarten Lohnes.

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