Abgrenzungen

Der Freelancer unterscheidet sich insofern vom Arbeitnehmer, als er die Arbeiten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung erbringt, für seine Leistung ein Honorar oder Werklohn verlangt und die Gestehungskosten selber trägt.
Verlag für Recht, Steuern und Wirtschaft

Der Freelancer unterscheidet sich insofern vom Arbeitnehmer, als er die Arbeiten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung erbringt, für seine Leistung ein Honorar oder Werklohn verlangt und die Gestehungskosten selber trägt.